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Recent Comments

Hauke commented on Prof. Berger § 823 Rap
das mit der Kausalität war ja sehr geil dargestellt!!! =D
Admin commented on Tele-Jura: Die Damensauna
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Sebastian commented on Tele-Jura: Das Salatblatt
Die entscheidende Feststellung im "Salatblatt-Fall" ist doch die Einbeziehung Dritter (in BGHZ 66, 51 ff. die Tochter der Kundin) in den vovertraglichen Schutzbereich, sofern der eigentliche "Vertragspartner" für "Wohl und Wehe" des Dritten verantwortlich ist. Eure Erklärung, dass überhaupt vorvertragliche Schutzpflichten bei Vertragsanbahnung bestehen, ergibt sich bereits aus der sog. Linoleum-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 78,239).